Reiseunfallversicherung

Schnell kann es im Urlaub passieren: Der Unfall ist da. Eine Absicherung kann schützen.

Wichtig für Urlauber - Reiseunfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Versicherten keinen Schutz bei Unfällen im Urlaub. Ein Reisender, der sich auf einer Geschäftsreiseoder im Urlaub befindet, ist deshalb mit einer zusätzlichen Reiseunfallversicherung gut bedient. Diese deckt alle Schädigungen am Reisenden ab, die durch Fremdeinwirkung entstanden sind – bei denen er also keinen Einfluss hatte.

Zu den Unfällen, die versichert sind, zählen nicht nur Verkehrsunfälle, sondern beispielsweise auch Zerrungen oder Verrenkungen durch übermäßige Kraftanstrengung. Die Reiseversicherung gilt jedoch nicht für Unfälle, die beispielsweise durch Alkoholeinfluss entstanden sind, ebenso wenig wie für Unfälle, denen ein Schlag- oder epileptischer Anfall vorausging. Auch bei Kriegen oder Bürgerkriegen kommt die Reiseunfallversicherung nicht finanziell auf – viele Anbieter haben jedoch durch jüngste Ereignisse ihren Versicherungsschutz erweitert und bieten nun auch eine Absicherung gegen Terrorismusschäden an.

Getragen werden von der Reiseversicherung Körperschädigungen, die aufgrund eines Unfalls im Urlaub davongetragen werden – inklusive aller Kosten, die daraus entstehen. Die Versicherung kann maximal für einen Zeitraum von 6 Wochen abgeschlossen werden. Die vereinbarten Leistungen kann man dem Versicherungsvertrag entnehmen – in der Regel bestehen sie aus Invaliditäts- oder Todesfallleistungen, sowie Tage- und Krankentagegeld. Im Invaliditätsfall besteht die Wahl zwischen einer hohen Einmalzahlung oder einer lebenslangen Invalidenrente. Einige Versicherung schließen zudem Leistungen für Erstattung von Bergungskosten und für kosmetische Operationen mit ein.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten bezahlten Beitrag oder aber spätestens zu dem Datum, das im Versicherungsschein festgehalten wurde.

Die Reiseunfallversicherung ist jedoch erst dann notwendig, wenn keine private Unfallversicherung besteht. Ist eine private Unfallversicherung vorhanden, so ist der Abschluss einer zusätzlichen Reiseunfallversicherung unsinnig. Die private Unfallversicherung deckt nämlich das ganze Jahr über, weltweit, sämtliche Unfälle ab. Wer vor der Wahl steht, sollte deshalb die private Unfallversicherung einer Reiseunfallversicherung vorziehen.

Wer sich jedoch für eine Reiseunfallversicherung entscheidet, sollte die Tarifunterschiede der einzelnen Versicherungsgesellschaften beachten und genau vergleichen. Wer Risiko- oder Extremsportler ist, sollte sich darüber hinaus informieren, ob die jeweilige Sportart auch mitversichert werden kann.